ABWAG – Berechnung der Abwasserabgabe
Die Entrichtung der Abwasserabgabe für Direkteinleiter ist ein erheblicher Kostenbestandteil z.B. beim Betrieb von Kläranlagen. Dies gilt auch für die Veranlagungen zur Kleineinleitung und Regenwassereinleitung. Betroffen sind sowohl kommunale als auch gewerbliche Einleiter wie Zweckverbände, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Industriebetriebe. Die Kosten werden an die Bürger bzw. die Indirekteinleiter weitergegeben. Eine hohe Transparenz bei der Ermittlung der Abgabe ist der erste Schritt zur ihrer Minimierung. Die Einbeziehung von Meßwerten und optimierten Erklärungswerten ist eine weitere, wichtige Voraussetzung.
Dem Programm sind u.a. folgende Gesetze und Bestimmungen zugrunde gelegt:
- das Abwasserabgabengesetz (Fassung vom 6.11.1990, inkl. der 4. Novelle)
- die Ausführungsgesetze der jeweiligen Bundesländer (z. Z. Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen- Anhalt, Thüringen und Brandenburg)
- die Verwaltungsvorschriften für den Vollzug des Gesetzes